Allgemeine Geschäftsbedingungen für germano´s team - Deine Fitness & Kampfsportschule

1. Geltungsbereich und Änderung der AGB, Hausordnung
(I) Die vorliegenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen (nachfolgend AGB) gelten für alle Verträge von germano´s team – Deine Fitness &
Kampfsportschule, Renato Germano (nachfolgend Verwender) und die in diesem Zusammenhang abgeschlossenen Mitgliedschaften, sofern im
Einzelfall nichts anders vereinbart wurde. Mitglieder sind Personen, die aufgrund einer mit dem Verwender abgeschlossenen Mitgliedsvereinbarung
zur Nutzung der Angebote des Verwenders nach Maßgabe der Bestimmungen aus der Mitgliedsvereinbarung berechtigt sind.
(II) Die vorliegenden AGB gelten ausschließlich. Abweichende, entgegenstehende oder ergänzende allgemeine Geschäftsbedingungen des
Mitglieds werden nicht Vertragsbestandteil. Die AGB können jederzeit unter https://germanos.team/agb/ sowie in den Geschäftsräumen des
Verwenders eingesehen werden.
(III) Der Verwender behält sich das Recht vor, die vorliegenden AGB – mit Ausnahme der Hauptleistungspflichten – mit Wirkung für die Zukunft zu
ändern. Hauptleistungspflichten sind solche Pflichten, die eine ordnungsgemäße Durchführung des Vertrages erst ermöglichen und auf deren
Einhaltung die Vertragsparteien regelmäßig vertrauen dürfen. Der Verwender wird das Mitglied über die Änderungen in Kenntnis setzen, dem
Mitglied Gelegenheit geben, den Änderungen innerhalb einer angemessenen Frist nach Bekanntgabe der geänderten AGB zu widersprechen und
besonders darauf hinweisen, dass die Änderungen bei Ausbleiben eines Widerspruchs wirksam werden.
(IV) Die in den Räumlichkeiten des Verwenders einsehbare Hausordnung ist für alle Mitglieder und Gäste verbindlich.
2. unverbindliche Angaben und Leistungsangebot
(I) Alle auf der Internetpräsenz des Verwenders gemachten Angaben zu Preisen und den Angeboten des Verwenders sind freibleibend und
unverbindlich.
(II) Die ggf. auf der Internetpräsenz veröffentlichten Kurs-, Trainings- und Wettkampfbeschreibungen etc. müssen nicht immer mit dem tatsächlichen
Ablauf oder Inhalt der durchgeführten Kurse / Trainings / Wettkämpfe etc. übereinstimmen. Mängelansprüche bestehen insoweit nicht, als die
Änderungen im Ablauf sowie dem Inhalt der Kurse / Trainings / Wettkämpfe etc. für das Mitglied zumutbar sind und nicht von einer etwaigen,
gesonderten Beschaffenheitsvereinbarung zwischen Verwender und Mitglied abweichen. Soweit nicht ausdrücklich anders vereinbart, besteht kein
Anspruch auf die Durchführung bestimmter Kurse / Trainings / Wettkämpfe etc. mit einem bestimmten Inhalt oder das Vorhandensein bestimmter
Trainingsmöglichkeiten. Insbesondere kann es aufgrund von anderweitigen Wettkämpfen, Seminaren, Lehrgängen etc. des jeweiligen Kursleiters
dazu kommen, dass letzterer verhindert ist, wobei in derartigen Fällen eine Vertretung nach Möglichkeit für denselben Tag für den / die betroffenen
Kurs(e) organisiert wird. Sofern dies nicht möglich sein sollte, wird das Mitglied hierüber so früh wie möglich informiert und der / die Kurs(e) werden
in Abstimmung mit den betroffenen Mitgliedern zu einem späteren Zeitpunkt nachgeholt. Die Trainingsräume sind, zusätzlich zu den gesetzlichen
Feiertagen, 1 Woche Weihnachtsferien und 2 Wochen Sommer (3. und 4. Ferienwoche) geschlossen.
(III) Der Verwender behält sich zudem das Recht zur Änderung des Kursangebots und der Trainingszeiten vor.
(IV) Der Verwender bietet aktuell Training und Kurse in den Bereichen Brazilian Jiu-Jitsu (BJJ), Kickboxen, sowie No-Gi | Grappling an.
(V) In den Bereichen BJJ und Kickboxen bietet der Verwender folgende Optionen an:
– Freizeitsportler (CLASSIC)
– Vorbereitung auf Lehrergrade C-Instructor (PRO)
(VI) Die Option Freizeitsportler (CLASSIC) dient vorwiegend der Freizeitgestaltung des Mitglieds, während die PRO-Option insbesondere zur
Vorbereitung auf die Erlangung des Lehrergrades C-Instructor in den Bereichen BJJ und Kickboxen ausgerichtet ist.
(VII) Um erfolgreich die Vorbereitung auf den C-Instructor (PRO) abzuschließen, müssen durch das jeweilige Mitglied folgende Voraussetzungen
erfüllt sein:
– Brazilian Jiu-Jitsu (BJJ): erfolgreiches absolvieren von 475 Unterrichtsstunden (US)
– Kickboxen: erfolgreiches absolvieren von 300 US
– für BJJ und Kickboxen mindestens zweimalige Teilnahme an jeweiliger Sonderschulung, die in neun Themengebiete untergliedert ist, wobei jedes
dieser neun Themengebiete (Sonderschulung), 2-mal (innerhalb von 18 Monaten) und 4-mal (innerhalb von 36 Monaten) behandelt wird
– vorweisen von Kampferfahrung nach Gürtelfarbe: BJJ (Lila); Kickboxen (Blau)
– Mitglieder von anderen Kampfsportschulen mit der entsprechenden Kampferfahrung und Graduierung müssen mindestens 18 Monate Ausbildung
(BJJ: 375 US; Kickboxen: 200 US) in der Kampfsportschule des Verwenders besuchen. Dazu müssen die Antragsteller bzw. Mitglieder mindesten
einmal jede Sonderschulung besuchen, die in neun Themengebiete untergliedert ist, um die Prüfung zum Lehrergrad C-Instructor (PRO) zu
absolvieren
(VIII) Weitere Details, Informationen und Anforderungen zur erfolgreichen Vorbereitung auf den C-Instructor (PRO), erhält der Antragsteller oder
das Mitglied auf Nachfrage beim Verwender.
3. Vertragsschluss und Widerruf
(I) Der Vertrag über die Mitgliedschaft kommt ausschließlich in den Räumlichkeiten (Präsenzvertrag) des Verwenders durch Unterschrift des
Mitglieds auf der Mitgliedsvereinbarung zu Stande.
(II) Für Kinder und Jugendliche vor Vollendung des 18. Lebensjahres kann ein Mitgliedsvertrag nur mit Zustimmung eines gesetzlichen Vertreters
geschlossen werden. Die Eltern (§ 1629 Abs. 1 BGB: die Unterschrift eines Elternteils oder gesetzliche Vertreter reicht aus) haften für die aus der
Mitgliedschaft entstehenden sämtlichen Beitragsverpflichtungen mit ihrem eigenen Vermögen. Der unterzeichnende Elternteil bestätigt nicht nur
seine Einwilligung in den Vertragsschluss des Minderjährigen durch Unterschrift, sondern erklärt auch zusätzlich, dass er als bevollmächtigter
Vertreter des anderen Elternteils dessen Einwilligung zum Vertragsschluss (mit-)erklärt.
(III) Bei Präsenzverträgen besteht kein gesetzliches Widerrufsrecht für Verbraucher. Das bedeutet, dass ein Verbraucher einen Vertrag, der
persönlich und vor Ort abgeschlossen wurde, nicht widerrufen kann
4. Pflichten des Mitglieds
(I) Alle Angaben, die durch das Mitglied in der Mitgliedsvereinbarung gemacht werden, müssen aktuell und wahrheitsgemäß sein. Das Mitglied ist
hierbei insbesondere verpflichtet, dem Verwender bei Vertragsschluss eine aktuelle E-Mail-Adresse zur Verfügung zu stellen, über welche die
Kommunikation mit dem Mitglied durch den Verwender erfolgen kann. Das Mitglied erklärt sich ausdrücklich damit einverstanden, dass rechtlich
bedeutsame Erklärungen vom Verwender (z.B. Mahnungen, Erklärungen zu Änderungen der AGB) entweder schriftlich per Post an die von ihm
zuletzt genannte Postanschrift oder elektronisch per E-Mail an die von ihm zuletzt genannte E-Mail-Adresse gesandt werden können.
(II) Das Mitglied hat jede Änderung vertragsrelevanter Daten, insbesondere Name, Adresse, E-Mail-Adresse, Bankverbindung etc., dem Verwender
unverzüglich mitzuteilen.
(III) Das Mitglied verpflichtet sich gegenüber dem Verwender, letzterem bei Vorliegen von Erkrankungen und Verletzungen, die für die
ordnungsgemäße Durchführung der Angebote beim Verwender relevant sein könnten, vor Abschluss der Mitgliedschaft und auch während der
Mitgliedschaft zu informieren. Im Übrigen obliegt es dem Mitglied, auf sich und seine Gesundheit zu achten und sich ggf. entsprechend zu versichern.
Die beim Verwender beschäftigten Trainer und Instruktoren sind berechtigt, Mitglieder zum Schutz ihrer Gesundheit von Kursen oder bestimmten
Trainingselementen auszuschließen. Sollte der Verwender betreffend des Gesundheitszustandes des Mitglieds begründete Zweifel haben, so ist
der Verwender berechtigt, vom Mitglied auf dessen Kosten ein ärztliches Attest über den allgemeinen Gesundheitszustand zu verlangen. Sollte das
Mitglied bei Stellung des Mitgliedsantrages freiwillig dem Verwender ein ärztliches Attest über den allgemeinen Gesundheitszustand vorlegen,
reduziert sich die jeweils aktuell gültige, einmalige Zahlung für die betreute Einstiegsphase in die Angebote des Verwenders nach Ziffer 7 Absatz II
dieser AGB, um 10,00 €.
(IV) Die Mitgliedschaft bei dem Verwender ist persönlich und kann daher nicht übertragen werden.
5. Konsumverbote, verbotene Gegenstände
(I) Es ist dem Mitglied nicht gestattet, insbesondere vor sowie in den Räumen des Verwenders zu rauchen sowie alkoholische Getränke oder Drogen
/ Suchtgifte etc. mitzubringen oder zu konsumieren. Ferner ist es dem Mitglied untersagt, verschreibungspflichtige Arzneimittel, die nicht dem
persönlichen und / oder ärztlich verordneten Gebrauch des Mitglieds dienen, Suchtgifte und / oder sonstige Mittel, welche die körperliche
Leistungsfähigkeit des Mitgliedes erhöhen sollen (z. B. Anabolika), in die Räume des Verwenders mitzubringen oder zu konsumieren. In gleicher
Weise ist es dem Mitglied untersagt, die vorstehend genannten Mittel entgeltlich oder unentgeltlich Dritten vor und / oder in den Räumlichkeiten des
Verwenders anzubieten, zu verschaffen, zu überlassen oder in sonstiger Weise zugänglich zu machen.
(II) Verstöße gegen Absatz I begründen ein außerordentliches, fristloses Kündigungsrecht des Verwenders bezüglich der Mitgliedschaft.
6. Vertragslaufzeit, Verlängerung, Kündigung und Aussetzung der Mitgliedschaft
(I) Derzeit bietet der Verwender feste Mindestvertragslaufzeiten für die Mitgliedschaft von 1, 12 und 24 Monaten an. Aufgrund der bedeutungsvollen
angestrebten Transformationen und Ziele, die der Verbraucher für sich oder für Ihr Kind mit uns erreichen möchte, empfehlen wir in der Regel eine
Mindestvertragslaufzeit von 24 Monaten während des Beratungsgesprächs. Diese empfohlene Laufzeit ermöglicht eine effizientere Arbeit und
beinhaltet den besten Tarif (Preis-Leistung).
(II) Soweit im Rahmen der Mitgliedsvereinbarung nichts anderes vereinbart wurde, verlängert sich die Vertragslaufzeit auf unbestimmte Zeit, wenn
der Vertrag nicht vom Mitglied oder vom Verwender fristgerecht zum Ender der Mindestlaufzeit gekündigt wird.
(III) Für die Kündigung zum Ende der Mindestvertragslaufzeit gilt für Verträge mit einmonatiger Laufzeit eine Kündigungsfrist von 14 Tagen zum
Vertragsende und für alle übrigen Vertragslaufzeiten eine Kündigungsfrist von einem Monat zum Vertragsende.
(IV) Nach Ende der Mindestlaufzeit kann der Vertrag von beiden Parteien jederzeit mit einer Frist von einem Monat gekündigt werden.
(V) Für die Rechtzeitigkeit einer jeden Kündigung kommt es dabei auf den Zugang der Kündigungserklärung beim Verwender an. Die Kündigung
hat jeweils schriftlich (Text bzw. eine Willenserklärung und eigenhändige Unterschrift. Fax, E-Mail, Scan, Bilder, … sind nicht schriftlich, sondern
lediglich eine Textform) gegenüber dem Verwender zu erfolgen.
(VI) Soweit auf der Mitgliedsvereinbarung oder auch im Übrigen nichts anderes zwischen den Vertragsparteien vereinbart wurde, kann das Mitglied
seinen Mitgliedsvertrag bei Verträgen mit einer Mindestlaufzeit von 12 und 24 Monaten pro Kalenderjahr max. einen Monat aussetzen. Die
beabsichtigte Aussetzung ist dem Verwender mindestens fünf Werktage vor dem Beginn der Aussetzung durch das Mitglied mindestens in Textform
mitzuteilen. Eine Aussetzung muss am Monatsersten beginnen und kann nur für volle Monate genommen werden. Für die Dauer der Aussetzung
ist das Mitglied von der Zahlung der im Aussetzungszeitraum fälligen monatlichen Mitgliedsbeiträge befreit und kann sämtliche Angebote des
Verwenders nicht in Anspruch nehmen. Im Falle einer Aussetzung verschiebt sich der Zeitpunkt der nächstmöglichen Vertragsbeendigung durch
ordentliche Kündigung der Mitgliedschaft, um die Dauer der Aussetzung auf einen entsprechend späteren Zeitpunkt. Ein Anspruch des Mitglieds
auf Aussetzung besteht nicht, wenn der Vertrag bereits gekündigt ist oder der Verwender zu einer außerordentlichen Kündigung des Vertrages
berechtigt ist.
(VII) Das Recht beider Vertragsparteien zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt von vorstehenden Regelungen unberührt.
7. Zahlungen für Einstiegsgebühr und langfristige Betreuung, Mitgliedsbeiträge, Preisanpassung und Zahlungsverzug
(I) Alle vom Verwender genannten Preise verstehen sich inkl. der jeweils gültigen Umsatzsteuer.
(II) Bei Abschluss der Mitgliedsvereinbarung ist durch das Mitglied eine einmalige Zahlung (die Höhe der Zahlung ist auf der Mitgliedsvereinbarung
angegeben) für die Einstiegsgebühr in die Angebote des Verwenders zu zahlen, die zusammen mit dem ersten Mitgliedsbeitrag fällig wird.
(III) Für die langfristige Betreuung im Zusammenhang mit den Angeboten des Verwenders ist vierteljährlich (Vj.) durch das Mitglied ein Betrag (die
Höhe des Betrages ist auf der Mitgliedsvereinbarung angegeben) zu zahlen.
(IV) Der Verwender ist dazu berechtigt, den Mitgliedsbeitrag zu erhöhen, wenn sich der gesetzliche Umsatzsteuersatz erhöht, wobei sich die
Erhöhung des Beitrags auf den erhöhten Umsatzsteuersatz beschränkt. Der Verwender wird das Preiserhöhungsrecht durch Erklärung mindestens
in Textform ausüben. Die Preiserhöhung wird ab dem auf den Zugang der Erklärung folgenden Monatsersten wirksam.
(V) Das Mitglied ist verpflichtet, am SEPA-Lastschriftverfahren für die Bezahlung der Mitgliedsbeiträge und Zahlungen nach den Absätzen II und III
teilzunehmen, sofern nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart wurde. Das Mitglied wird dem Verwender hierfür ein schriftliches Lastschriftmandat
erteilen. Das Mitglied ist verpflichtet, dafür zu sorgen, dass sein Bankkonto die jeweils erforderliche Deckung für die Belastung mit fälligen Beträgen
aufweist. Die monatlichen Mitgliedsbeiträge (Einstiegsgebühr, Monatsbeitrag und 1 Vj. langfristige Betreuung) werden grundsätzlich im Voraus
fällig, und zwar am Tag des Vertragsabschlusses für den jeweiligen Kalendermonat. Die Zahlung der Monatsbeitrag erfolgt per Lastschrift, jeweils
zum Tag des Vertragsabschlusses des laufenden Monats., sofern zwischen den Vertragsparteien nichts anderes vereinbart ist.
(VI) Es wird darauf hingewiesen, dass es im Falle von fehlgeschlagenen Zahlungen vorkommen kann, dass der Verwender versuchen wird, die
Zahlung erneut einzuziehen. In diesem Fall werden neben dem ausstehenden Zahlungsbetrag, die jeweils angefallenen Bankgebühren sowie ein
Bearbeitungsentgelt in Höhe von derzeit 10 € (Änderungen vorbehalten) eingezogen. Dem Mitglied ist jedoch der Nachweis gestattet, dass dem
Verwender kein oder ein geringerer Schaden entstanden ist. Die Geltendmachung eines weitergehenden Schadens bleibt jedoch vorbehalten.
(VII) Befindet sich das Mitglied in Zahlungsverzug, behält sich der Verwender das Recht vor, dem Mitglied Verzugskosten in Rechnung zu stellen,
wenn diese Kosten vom Mitglied schuldhaft verursacht wurden. Hierunter fallen neben Verzugszinsen in der gesetzlichen Höhe auch die Kosten
einer zweckentsprechenden Rechtsverfolgung, insbesondere Mahn- und Inkassokosten, Rechtsanwalts- sowie Gerichtsgebühren.
(VIII) Befindet sich das Mitglied mit der Zahlung eines Betrags, der der Summe von zwei monatlichen Gesamtbeiträgen entspricht, in Verzug, ist der
Verwender berechtigt, den Vertrag außerordentlich aus wichtigem Grund zu kündigen und der Mitgliedschaft entstehenden sämtlichen
Beitragsverpflichtungen inklusive Gebühren plus die Restlaufzeit des Vertrages in Rechnung zu stellen. In diesem Falle ist der Verwender auch
dazu berechtigt, weiteren Schadenersatz nach Maßgabe der gesetzlichen Bestimmungen zu verlangen.
8. Bonitätsprüfungen
Der Verwender ist berechtigt, vor Vertragsschluss sowie im Laufe der Vertragsbeziehung Bonitätsauskünfte über den Kunden einzuholen.
9. Haftung
(I) Grundsätzlich erfolgt die Teilnahme an allen Kursen, dem Training oder Wettkämpfen des Verwenders auf eigene Gefahr des Mitglieds oder dem
am Probetraining Teilnehmenden. Es wird durch den Verwender grundsätzlich keine Haftung für gesundheitliche Schäden oder Verletzungen
übernommen, welche die Mitglieder oder Teilnehmer von Probetrainings während des Aufenthalts, der Kursdurchführungen, des Trainings oder
Wettkampfs in den Räumen oder außerhalb der Räume des Verwenders erleiden.
(II) Der Verwender haftet nur im Fall von Schäden des Mitglieds:
1. Aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, die durch eine Pflichtverletzung des Verwenders oder eines seiner gesetzlichen
Vertreter oder Erfüllungsgehilfen entstanden sind,
2. aus der Übernahme einer Garantie oder wegen arglistiger Täuschung,
3. wenn der Verwender oder seine gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen den jeweiligen Schaden vorsätzlich oder grob fahrlässig
herbeigeführt haben oder
4. wenn der Schaden durch die Verletzung einer Verpflichtung des Verwenders entstanden ist, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung
des Vertrages überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung das Mitglied regelmäßig vertraut und vertrauen darf (Kardinalpflicht).
(III) Der Verwender haftet der Höhe nach in den Fällen des Absatzes II Nr. 1 – 3 nach den gesetzlichen Bestimmungen. Im Übrigen ist der
Schadensersatzanspruch auf den vorhersehbaren, vertragstypischen Schaden begrenzt.
(IV) In anderen als den in Absatz II genannten Fällen ist die Haftung des Verwenders unabhängig vom Rechtsgrund ausgeschlossen. Dies gilt auch
für die Anwendung der erlernten Techniken in und außerhalb der Räume und Veranstaltungen des Verwenders.
(V) Die Haftungsregelungen in den vorstehenden Absätzen gelten auch für eine persönliche Haftung der Organe, Mitarbeiter*innen und
Erfüllungsgehilfen des Verwenders.
(VI) Im Falle der schuldhaften Verletzung dieses Vertrags durch das Mitglied, stellt dieses den Verwender von jeglichen Ansprüchen Dritter frei, die
nicht auf einer Pflichtverletzung des Verwenders beruhen.
(VII) Der Verwender übernimmt keine Haftung für Garderobe oder persönliche Gegenstände.
10. Datenschutzinformation
(I) Der Verwender verarbeitet als datenschutzrechtlich verantwortliche Stelle personenbezogene Daten nach dem geltenden Datenschutzrecht, u.a.
der Datenschutz-Grundverordnung und dem Bundesdatenschutzgesetz. Personenbezogene Daten, die das Mitglied dem Verwender im
Mitgliedsantrag mitteilt, verarbeitet letzterer in erster Linie, um seine vertragliche Verpflichtung mit dem Mitglied zu erfüllen (Art. 6 Abs. 1 b DSGVO).
Darüber hinaus verarbeitet der Verwender die Daten des Mitglieds, wenn hierzu ein berechtigtes Interesse vom Verwender oder Dritten besteht (Art.
6 Abs. 1 f DSGVO), z.B. um die Prozesse des Verwenders zu optimieren oder zum Zwecke der Direktwerbung. Das Mitglied erklärt sich insbesondere
auch damit einverstanden, dass der Verwender Fotos und / oder Videos im Rahmen des Trainings oder von Wettkämpfen unentgeltlich erstellt und
ausschließlich für Werbezwecke nutzen darf. Ein Nichteinverständnis hat durch das Mitglied schriftlich im Voraus zu erfolgen. Zudem kann der
Verwender die Daten des Mitglieds verarbeiten, wenn letzterer zuvor hierin eingewilligt hat (Art. 6 Abs. 1 a DSGVO).
(II) Weitere Informationen über die Verarbeitung von personenbezogenen Daten beim Verwender, zu Dritten, die an der Datenverarbeitung beteiligt
sein können (z.B. Zahlungsdienstleister oder (MATOOL) Kooperationspartner), sowie ein Hinweis auf die Rechte des Mitglieds (z.B. Recht auf
Auskunft, Berichtigung und Löschung von Daten; Recht auf Datenübertragbarkeit und Beschwerderecht bei der Aufsichtsbehörde) kann das Mitglied
auf Nachfrage beim Verwender einsehen.
11. Werbung durch den Verwender
(I) Der Verwender kann die vom Mitglied im Rahmen des Mitgliedsantrages angegebene E-Mail-Adresse, Telefonnummer und Postanschrift
verwenden, um per E-Mail, SMS und per Post über eigene ähnliche Produkt- und Dienstleistungsangebote zu informieren. Sollte das Mitglied keine
weitere Zusendung von Werbeinformationen per E-Mail, SMS oder Post wünschen, kann dieses der werblichen Nutzung der Kontaktdaten jederzeit
mit Wirkung für die Zukunft widersprechen, ohne dass hierfür andere als die Übermittlungskosten nach den Basistarifen anfallen.
(II) Das Mitglied kann seinen Widerspruch und / oder seinen Widerruf schriftlich an germano´s team – Deine Fitness & Kampfsportschule (Renato
Germano) – Hainstraße 129, 09130 Chemnitz einreichen:
– per Telefon: +49 (0) 176 84370092,
– schriftlich: germano´s team – Deine Fitness & Kampfsportschule, Renato Germano, Hainstraße 129, 09130 Chemnitz
– per E-Mail: coach@germanos.team
12. Schlussbestimmungen
(I) Es gilt deutsches Recht.
(II) Die Vertragssprache ist deutsch.
(III) Nebenabreden – gleich in welcher Form – bestehen nicht.
(IV) Änderungen oder Ergänzungen des Vertrages bedürfen zu ihrer Rechtswirksamkeit der Schriftform. Das Gleiche gilt für den Verzicht auf die
Schriftformerfordernis.
(V) Zur außergerichtlichen Beilegung von verbraucherrechtlichen Streitigkeiten hat die EU-Kommission folgende Plattform zur Online-Streitbeilegung
eingerichtet: www.ec.europa.eu/consumers/odr. Der Verwender ist nicht verpflichtet und nicht bereit, an einem Streitbeilegungsverfahren vor einer
Verbraucherschlichtungsstelle nach dem Verbraucherstreitbeilegungsgesetz (VSBG) teilzunehmen.
(VI) Das Mitglied darf nur mit unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Forderungen gegen oder solchen Forderungen gegen den Verwender
aufrechnen, die in einem synallagmatischen Verhältnis zur Gegenforderung stehen. Die Möglichkeit zur Aufrechnung mit etwaigen Ansprüchen des
Mitglieds gegen den Verwender auf Rückgewähr von geleisteten Zahlungen nach Ausübung eines bestehenden Widerrufsrechts bleibt unberührt.
(VII) Leistungshindernisse insbesondere in Folge von allgemeiner Mobilmachung, Arbeitskampfmaßnahmen, Aufständen, Brand, Krieg,
Naturkatastrophen, Pandemien, Terrorismus und seine Auswirkungen, Beschlagnahme, Embargo, Einschränkungen des Energieverbrauchs und
sonstige Fälle höherer Gewalt sowie durch hoheitliche Anordnungen oder durch sonstige Umstände, die abzuwenden nicht in der Macht der
Vertragsparteien liegen bzw. die auch mit einem angemessenen technischen und wirtschaftlichen Aufwand nicht abgewendet oder ausgeglichen
werden können, entbinden die Vertragsparteien für die Dauer und im Umfang des Ereignisses von der Erfüllung ihrer vertraglichen Pflichten. Die an
der Erfüllung gehinderte Vertragspartei ist verpflichtet, die andere Vertragspartei unverzüglich über Eintritt und Ende der vorgenannten Umstände
zu benachrichtigen.
(VIII) Sollten eine oder mehrere Bestimmungen der vorliegenden AGB und / oder Mitgliedsvereinbarung unwirksam oder undurchführbar sein oder
werden, so lässt dies die Wirksamkeit des Vertrages sowie dessen sonstige Bestimmungen unberührt. An die Stelle der unwirksamen bzw.
undurchführbaren Regelung tritt die gesetzliche Regelung bzw. bei Fehlen einer gesetzlichen Regelung diejenige wirksame und durchführbare
Regelung, die die Parteien in Kenntnis der Unwirksamkeit oder Undurchführbarkeit redlicherweise vereinbart hätten. Dasselbe gilt auch im Fall einer Regelungslücke.