Allgemeine Geschäftsbedingungen für germano´s team - Deine Fitness & Kampfsportschule
- Geltungsbereich und Änderung der AGB, Hausordnung
(I) Die vorliegenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen (nachfolgend AGB) gelten für alle Verträge von germano’s team – Deine Fitness & Kampfsportschule, Renato Germano (nachfolgend Verwender), und die in diesem Zusammenhang abgeschlossenen Vereinbarungen, sofern im Einzelfall nichts anderes vereinbart wurde. Vertragspartner sind Personen, die aufgrund einer mit dem Verwender abgeschlossenen Vereinbarung zur Nutzung der Angebote des Verwenders nach Maßgabe der Bestimmungen dieser Vereinbarung berechtigt sind.
(II) Die vorliegenden AGB gelten ausschließlich. Abweichende, entgegenstehende oder ergänzende allgemeine Geschäftsbedingungen des Vertragspartners werden nicht Vertragsbestandteil. Die AGB können jederzeit unter https://germanos.team/agb/ sowie in den Geschäftsräumen des Verwenders eingesehen werden.
(III) Der Verwender behält sich das Recht vor, die vorliegenden AGB – mit Ausnahme der Hauptleistungspflichten – mit Wirkung für die Zukunft zu ändern. Hauptleistungspflichten sind solche Pflichten, die eine ordnungsgemäße Durchführung des Vertrages erst ermöglichen und auf deren Einhaltung die Vertragsparteien regelmäßig vertrauen dürfen. Der Verwender wird den Vertragspartner über die Änderungen in Kenntnis setzen, dem Vertragspartner Gelegenheit geben, den Änderungen innerhalb einer angemessenen Frist nach Bekanntgabe der geänderten AGB zu widersprechen, und besonders darauf hinweisen, dass die Änderungen bei Ausbleiben eines Widerspruchs wirksam werden.
(IV) Die in den Räumlichkeiten des Verwenders einsehbare Hausordnung ist für alle Vertragspartner und Gäste verbindlich.
- unverbindliche Angaben und Leistungsangebot
(I) Alle auf der Internetpräsenz des Verwenders gemachten Angaben zu Preisen und den Angeboten des Verwenders sind freibleibend und unverbindlich.
(II) Die auf der Internetpräsenz veröffentlichten Kurs-, Trainings- und Wettkampfbeschreibungen müssen nicht immer mit dem tatsächlichen Ablauf oder Inhalt der durchgeführten Kurse, Trainings oder Wettkämpfe übereinstimmen. Mängelansprüche bestehen insoweit nicht, als Änderungen im Ablauf oder Inhalt der Kurse, Trainings oder Wettkämpfe für den Vertragspartner zumutbar sind und nicht von einer etwaigen gesonderten Beschaffenheitsvereinbarung zwischen Verwender und Vertragspartner abweichen. Soweit nicht ausdrücklich anders vereinbart, besteht kein Anspruch auf die Durchführung bestimmter Kurse, Trainings oder Wettkämpfe mit einem bestimmten Inhalt oder auf das Vorhandensein bestimmter Trainingsmöglichkeiten. Insbesondere kann es aufgrund von anderweitigen Wettkämpfen, Seminaren oder Lehrgängen des jeweiligen Kursleiters dazu kommen, dass dieser verhindert ist. In solchen Fällen wird nach Möglichkeit eine Vertretung für den/die betroffenen Kurs(e) organisiert. Sollte dies nicht möglich sein, wird der Vertragspartner so früh wie möglich informiert, und der/die Kurs(e) werden in Abstimmung mit den betroffenen Vertragspartnern zu einem späteren Zeitpunkt nachgeholt. Die Trainingsräume sind zusätzlich zu den gesetzlichen Feiertagen eine Woche während der Weihnachtsferien und zwei Wochen im Sommer (in der 3. und 4. Ferienwoche) geschlossen.
(III) Der Verwender behält sich zudem das Recht zur Änderung des Kursangebots und der Trainingszeiten vor.
(IV) Der Verwender bietet aktuell Training und Kurse in den Bereichen Brazilian Jiu-Jitsu (BJJ), Kickboxen, sowie No-Gi | Grappling an.
(V) In den Bereichen BJJ und Kickboxen bietet der Verwender folgende Optionen an:
– Vorbereitung auf Lehrergrade C-Instructor
(VI) Um die Vorbereitung auf den C-Instructor erfolgreich abzuschließen, müssen folgende Voraussetzungen vom jeweiligen Vertragspartner erfüllt werden:
– Brazilian Jiu-Jitsu (BJJ): Erfolgreiches Absolvieren von 475 Unterrichtsstunden (US).
– Kickboxen: Erfolgreiches Absolvieren von 300 US.
– Für BJJ und Kickboxen ist die mindestens zweimalige Teilnahme an einer jeweiligen Sonderschulung erforderlich, die in neun Themengebiete untergliedert ist. Jedes dieser neun Themengebiete wird innerhalb von 18 Monaten zweimal und innerhalb von 36 Monaten viermal behandelt.
– Nachweis von Kampferfahrung entsprechend der Gürtelfarbe: BJJ (Lila); Kickboxen (Blau).
– Vertragspartner, die von anderen Kampfsportschulen mit entsprechender Kampferfahrung und Graduierung kommen, müssen mindestens 18 Monate Ausbildung in der Kampfsportschule des Verwenders absolvieren (BJJ: 375 US; Kickboxen: 200 US). Zudem müssen die Antragsteller bzw. Vertragspartner mindestens einmal an jeder Sonderschulung teilnehmen, die in neun Themengebiete untergliedert ist, um die Prüfung zum Lehrergrad C-Instructor abzulegen.
(VIII) Weitere Details, Informationen und Anforderungen zur erfolgreichen Vorbereitung auf den C-Instructor erhält der Antragsteller oder Vertragspartner auf Nachfrage beim Verwender
- Vertragsschluss und Widerruf
(I) Der Vertrag kommt zustande, wenn beide Vertragspartner die Vereinbarung ausschließlich in den Räumlichkeiten (Präsenzvertrag) entweder schriftlich oder in Textform abschließen oder digital unterzeichnen.
(II) Für Kinder und Jugendliche vor Vollendung des 18. Lebensjahres kann ein Partnervertrag nur mit Zustimmung eines gesetzlichen Vertreters geschlossen werden. Die Eltern (§ 1629 Abs. 1 BGB: die Unterschrift eines Elternteils oder eines gesetzlichen Vertreters reicht aus) haften für sämtliche aus der Vereinbarung entstehenden Beitragsverpflichtungen mit ihrem eigenen Vermögen. Der unterzeichnende Elternteil bestätigt durch seine Unterschrift nicht nur seine Einwilligung in den Vertragsschluss des Minderjährigen, sondern erklärt zusätzlich, dass er als bevollmächtigter Vertreter des anderen Elternteils dessen Einwilligung zum Vertragsschluss (mit-)erklärt.
(III) Bei Präsenzverträgen besteht kein gesetzliches Widerrufsrecht für die Vertragspartner. Das bedeutet, dass die Vertragspartner eine Vereinbarung, die persönlich und vor Ort abgeschlossen wurde, nicht widerrufen können.
- Pflichten des Vertragspartners
(I) Alle Angaben, die von den Vertragspartnern in der Vereinbarung gemacht werden, müssen aktuell und wahrheitsgemäß sein. Der Vertragspartner ist insbesondere verpflichtet, dem Verwender bei Vertragsschluss eine aktuelle E-Mail-Adresse zur Verfügung zu stellen, über die die Kommunikation mit ihm erfolgen kann. Der Vertragspartner erklärt sich ausdrücklich damit einverstanden, dass rechtlich bedeutsame Erklärungen des Verwenders (z. B. Mahnungen oder Änderungen der AGB) entweder schriftlich per Post an die zuletzt genannte Postanschrift oder elektronisch per E-Mail an die zuletzt genannte E-Mail-Adresse gesandt werden können.
(II) Der Vertragspartner hat jede Änderung vertragsrelevanter Daten, insbesondere Name, Adresse, E-Mail-Adresse, Bankverbindung etc., dem Verwender unverzüglich mitzuteilen.
(III) Der Vertragspartner verpflichtet sich gegenüber dem Verwender, diesen über Erkrankungen und Verletzungen, die für die ordnungsgemäße Durchführung der Angebote des Verwenders relevant sein könnten, sowohl vor Abschluss der Vereinbarung als auch während der Nutzung der Sportschule zu informieren. Im Übrigen obliegt es dem Nutzer der Sportschule, auf seine Gesundheit zu achten und sich gegebenenfalls entsprechend zu versichern. Die beim Verwender beschäftigten Trainer und Instruktoren sind berechtigt, Nutzer der Sportschule zum Schutz ihrer Gesundheit von Kursen oder bestimmten Trainingselementen auszuschließen. Sollte der Verwender begründete Zweifel am Gesundheitszustand des Nutzers haben, ist er berechtigt, vom Nutzer auf dessen Kosten ein ärztliches Attest über den allgemeinen Gesundheitszustand zu verlangen. Sollte der Nutzer der Sportschule bei Antragstellung freiwillig ein ärztliches Attest über den allgemeinen Gesundheitszustand vorlegen, reduziert sich die jeweils aktuell gültige, einmalige Zahlung für die betreute Einstiegsphase in die Angebote des Verwenders gemäß Ziffer 7 Absatz II dieser AGB um 10,00 €.
(IV) Der unterzeichnende Vertragspartner bestätigt für alle weiteren Vertragspartner, dass diese für sämtliche Beitragsverpflichtungen, die sich aus der Mitgliedschaft ergeben, mit ihrem eigenen Vermögen gesamtschuldnerisch haften. In jedem Falle haftet der den Vertrag unterzeichnende Vertragspartner für sämtliche Beitragsverpflichtungen, die sich aus der Mitgliedschaft ergeben, mit seinem eigenen Vermögen.
(V) Die Rechte und Pflichten des Vertragspartners aus dieser Vereinbarung sind nicht übertragbar.
- Vertragslaufzeit, Verlängerung, Kündigung und Aussetzung der Mitgliedschaft
(I) Derzeit bietet der Verwender feste Mindestvertragslaufzeiten von 1, 12 und 24 Monaten an. Aufgrund der bedeutenden Transformationen und Ziele, die Nutzer der Sportschule für sich oder ihr Kind erreichen möchten, empfehlen wir in der Regel während des Beratungsgesprächs eine Mindestvertragslaufzeit von 24 Monaten. Diese empfohlene Laufzeit ermöglicht eine effizientere Arbeit und bietet das beste Preis-Leistungs-Verhältnis.
(II) Soweit im Rahmen der Mitgliedsvereinbarung nichts anderes vereinbart wurde, verlängert sich die Vertragslaufzeit auf unbestimmte Zeit, wenn der Vertrag nicht vom Vertragspartner oder vom Verwender fristgerecht zum Ender der Mindestlaufzeit gekündigt wird.
(III) Für die Kündigung zum Ende der Mindestvertragslaufzeit gilt für Verträge mit einmonatiger Laufzeit eine Kündigungsfrist von 14 Tagen zum Vertragsende und für alle übrigen Vertragslaufzeiten eine Kündigungsfrist von einem Monat zum Vertragsende.
(IV) Nach Ende der Mindestlaufzeit kann der Vertrag von beiden Parteien jederzeit mit einer Frist von einem Monat gekündigt werden.
(V) Für die Rechtzeitigkeit einer jeden Kündigung kommt es dabei auf den Zugang der Kündigungserklärung beim Verwender an. Die Kündigung hat jeweils schriftlich (Text bzw. eine Willenserklärung und eigenhändige Unterschrift. Fax, E-Mail, Scan, Bilder, … sind nicht schriftlich, sondern lediglich eine Textform) gegenüber dem Verwender zu erfolgen.
(VI) Soweit auf der Vereinbarung oder im Übrigen nichts anderes zwischen den Vertragsparteien vereinbart wurde, kann der Vertragspartner seinen Mitgliedsvertrag bei Verträgen mit einer Mindestlaufzeit von 12 oder 24 Monaten pro Kalenderjahr maximal einen Monat aussetzen. Die beabsichtigte Aussetzung ist dem Verwender mindestens fünf Werktage vor Beginn der Aussetzung mindestens in Textform mitzuteilen. Eine Aussetzung muss am Monatsersten beginnen und kann nur für volle Monate erfolgen. Für die Dauer der Aussetzung ist das Mitglied von der Zahlung der während des Aussetzungszeitraums fälligen monatlichen Mitgliedsbeiträge befreit und kann sämtliche Angebote des Verwenders nicht in Anspruch nehmen. Im Falle einer Aussetzung verschiebt sich der Zeitpunkt der nächstmöglichen Vertragsbeendigung durch ordentliche Kündigung der Mitgliedschaft um die Dauer der Aussetzung auf einen entsprechend späteren Zeitpunkt. Ein Anspruch des Mitglieds auf Aussetzung besteht nicht, wenn der Vertrag bereits gekündigt ist oder der Verwender zu einer außerordentlichen Kündigung des Vertrages berechtigt ist.
(VII) Das Recht beider Vertragsparteien zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt von vorstehenden Regelungen unberührt.
- Zahlungen für Einstiegsgebühr und langfristige Betreuung, Mitgliedsbeiträge, Preisanpassung und Zahlungsverzug
(I) Alle vom Verwender genannten Preise verstehen sich inkl. der jeweils gültigen Umsatzsteuer.
(II) Für die erstmalige Einrichtung des Accounts des Vertragspartners sowie die begleitete Einstiegsphase wird bei Vertragsabschluss eine einmalige Einstiegsgebühr fällig. (die Höhe der Gebühr ist auf der Vereinbarung angegeben)
(III) Zusätzlich zur Monatsgebühr ist eine langfristige Betreuungsgebühr zu zahlen. Diese wird alle 3 Monate im Voraus fällig und deckt die anfallenden Service-, Prüfungs- und Betreuungsdienstleistungen ab. Die Monatsgebühr wird am Tag des Vertragsabschlusses für den jeweiligen Kalendermonat fällig. Die Zahlung des Monatsbeitrags erfolgt per Lastschrift, jeweils am Tag des Vertragsabschlusses für den laufenden Monat, sofern zwischen den Vertragsparteien nichts anderes vereinbart wurde.
(IV) Der Verwender ist dazu berechtigt, den Monatsbeitrag zu erhöhen, wenn sich der gesetzliche Umsatzsteuersatz erhöht, wobei sich die Erhöhung des Beitrags auf den erhöhten Umsatzsteuersatz beschränkt. Der Verwender wird das Preiserhöhungsrecht durch Erklärung mindestens in Textform ausüben. Die Preiserhöhung wird ab dem auf den Zugang der Erklärung folgenden Monatsersten wirksam.
(V) Der Vertragspartner ist verpflichtet, am SEPA-Lastschriftverfahren für die Bezahlung der Mitgliedsbeiträge und Zahlungen nach den Absätzen II und III teilzunehmen, sofern nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart wurde. Der Vertragspartner wird dem Verwender hierfür ein schriftliches Lastschriftmandat erteilen. Der Vertragspartner ist verpflichtet, dafür zu sorgen, dass sein Bankkonto die jeweils erforderliche Deckung für die Belastung mit fälligen Beträgen aufweist.
(VI) Es wird darauf hingewiesen, dass es im Falle von fehlgeschlagenen Zahlungen vorkommen kann, dass der Verwender versuchen wird, die Zahlung erneut einzuziehen. In diesem Fall werden neben dem ausstehenden Zahlungsbetrag, die jeweils angefallenen Bankgebühren sowie ein Bearbeitungsentgelt in Höhe von derzeit 10 € (Änderungen vorbehalten) eingezogen. Dem Mitglied ist jedoch der Nachweis gestattet, dass dem Verwender kein oder ein geringerer Schaden entstanden ist. Die Geltendmachung eines weitergehenden Schadens bleibt jedoch vorbehalten.
(VII) Gerät der Vertragspartner in Zahlungsverzug, behält sich der Verwender das Recht vor, dem Vertragspartner Verzugskosten in Rechnung zu stellen, sofern dieser den Verzug schuldhaft verursacht hat. Hierzu zählen neben Verzugszinsen in gesetzlicher Höhe auch die Kosten einer zweckentsprechenden Rechtsverfolgung, insbesondere Mahn- und Inkassokosten sowie Rechtsanwalts- und Gerichtsgebühren.
(VIII) Befindet sich der Vertragspartner mit einem Betrag in Verzug, der der Summe von zwei monatlichen Gesamtbeiträgen entspricht, ist der Verwender berechtigt, den Vertrag aus wichtigem Grund außerordentlich zu kündigen und sämtliche verbleibenden Beitragsverpflichtungen einschließlich Gebühren für die Restlaufzeit des Vertrages in Rechnung zu stellen. In diesem Fall ist der Verwender außerdem berechtigt, weiteren Schadensersatz nach Maßgabe der gesetzlichen Bestimmungen zu verlangen.
- Haftungsbeschränkung
(I) Der Verwender haftet grundsätzlich nicht für Schäden des Vertragspartners oder Nutzers der Sportschule. Dies gilt nicht für eine Haftung aufgrund eines Verstoßes gegen wesentliche Vertragspflichten oder für Schäden des Vertragspartners aus der Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit sowie nicht für Schäden, die auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung des Verwenders, seiner gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen beruhen. Wesentliche Vertragspflichten sind solche, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Vertragspartner regelmäßig vertrauen darf. Eine wesentliche Vertragspflicht des Verwenders ist insbesondere, aber nicht ausschließlich, die fortlaufende Erbringung der Kursdienstleistungen.
(II) Dem Vertragspartner wird ausdrücklich geraten, keine Wertgegenstände mitzubringen. Seitens des Verwenders werden keinerlei Bewachungs- und Sorgfaltspflichten für dennoch eingebrachte Wertgegenstände übernommen. Das Deponieren von Geld- oder Wertgegenständen in einem vom Verwender zur Verfügung gestellten Spind begründet keinerlei Pflichten des Verwenders in Bezug auf die eingebrachten Gegenstände.
(III) Die Teilnahme an allen Kursen, Trainings oder Wettkämpfen des Verwenders erfolgt grundsätzlich auf eigene Gefahr des Vertragspartners oder des Teilnehmers am Probetraining. Der Verwender übernimmt keine Haftung für gesundheitliche Schäden oder Verletzungen, die der Vertragspartner oder der Teilnehmer eines Probetrainings während des Aufenthalts, der Kursdurchführungen, des Trainings oder Wettkampfs in den Räumlichkeiten oder außerhalb der Räumlichkeiten des Verwenders erleiden.
- Schlussbestimmungen
(I) Es gilt deutsches Recht.
(II) Die Vertragssprache ist deutsch.
(III) Nebenabreden – gleich in welcher Form – bestehen nicht.
(IV) Änderungen oder Ergänzungen des Vertrages bedürfen zu ihrer Rechtswirksamkeit der Schriftform. Das Gleiche gilt für den Verzicht auf die Schriftformerfordernis.
(V) Zur außergerichtlichen Beilegung von verbraucherrechtlichen Streitigkeiten hat die EU-Kommission folgende Plattform zur Online-Streitbeilegung eingerichtet: www.ec.europa.eu/consumers/odr. Der Verwender ist nicht verpflichtet und nicht bereit, an einem Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle nach dem Verbraucherstreitbeilegungsgesetz (VSBG) teilzunehmen.
(VI) Der Vertragspartner darf nur mit unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Forderungen oder solchen Forderungen gegen den Verwender aufrechnen, die in einem synallagmatischen Verhältnis zur Gegenforderung stehen. Die Möglichkeit zur Aufrechnung mit etwaigen Ansprüchen des Vertragspartners auf Rückgewähr geleisteter Zahlungen nach Ausübung eines bestehenden Widerrufsrechts bleibt unberührt.
(VII) Leistungshindernisse insbesondere in Folge von allgemeiner Mobilmachung, Arbeitskampfmaßnahmen, Aufständen, Brand, Krieg, Naturkatastrophen, Pandemien, Terrorismus und seine Auswirkungen, Beschlagnahme, Embargo, Einschränkungen des Energieverbrauchs und sonstige Fälle höherer Gewalt sowie durch hoheitliche Anordnungen oder durch sonstige Umstände, die abzuwenden nicht in der Macht der Vertragsparteien liegen bzw. die auch mit einem angemessenen technischen und wirtschaftlichen Aufwand nicht abgewendet oder ausgeglichen werden können, entbinden die Vertragsparteien für die Dauer und im Umfang des Ereignisses von der Erfüllung ihrer vertraglichen Pflichten. Die an der Erfüllung gehinderte Vertragspartei ist verpflichtet, die andere Vertragspartei unverzüglich über Eintritt und Ende der vorgenannten Umstände zu benachrichtigen.
(VIII) Sollten eine oder mehrere Bestimmungen der vorliegenden AGB und / oder Vereinbarung unwirksam oder undurchführbar sein oder werden, so lässt dies die Wirksamkeit des Vertrages sowie dessen sonstige Bestimmungen unberührt. An die Stelle der unwirksamen bzw. undurchführbaren Regelung tritt die gesetzliche Regelung bzw. bei Fehlen einer gesetzlichen Regelung diejenige wirksame und durchführbare Regelung, die die Parteien in Kenntnis der Unwirksamkeit oder Undurchführbarkeit redlicherweise vereinbart hätten. Dasselbe gilt auch im Fall einer Regelungslücke.
- Datenschutzhinweis nach Artikel 13 DSGVO:
(I) Wir erheben Ihre Daten zum Zweck der Vertragsdurchführung, zur Erfüllung Ihrer vertraglichen und vorvertraglichen Pflichten sowie zur Direktwerbung. Die Datenerhebung und -verarbeitung ist für die Durchführung des Vertrags erforderlich und beruht auf Art. 6 Abs. 1b DSGVO. Teilweise bedienen wir uns zur Verarbeitung Ihrer Daten externer Dienstleister. Diese wurden von uns sorgfältig ausgewählt und beauftragt, sind an unsere Weisungen gebunden und werden regelmäßig kontrolliert. Die Daten werden gelöscht, sobald sie für die Zwecke ihrer Verarbeitung nicht mehr erforderlich sind. Sie haben das Recht, der Verwendung Ihrer Daten zum Zweck der Direktwerbung jederzeit zu widersprechen, ohne dass hierfür andere als die Übermittlungskosten nach den Basistarifen entstehen. Zudem sind Sie berechtigt, Auskunft über die bei uns über Sie gespeicherten Daten zu beantragen sowie bei Unrichtigkeit der Daten die Berichtigung oder bei unzulässiger Datenspeicherung die Löschung der Daten zu fordern. Ihnen steht des Weiteren ein Beschwerderecht bei der Aufsichtsbehörde zu. Weitere Informationen finden Sie unter https://germanos.team/agb.
- Einwilligung zu Bildern und Videos:
(I) Der Verwender kann die vom Vertragspartner im Rahmen des Vereinbarungsantrages angegebene E-Mail-Adresse, Telefonnummer und Postanschrift verwenden, um per E-Mail, SMS und per Post über eigene ähnliche Produkt- und Dienstleistungsangebote zu informieren. Sollte der Vertragspartner keine weitere Zusendung von Werbeinformationen per E-Mail, SMS oder Post wünschen, kann dieses der werblichen Nutzung der Kontaktdaten jederzeit mit Wirkung für die Zukunft widersprechen, ohne dass hierfür andere als die Übermittlungskosten nach den Basistarifen anfallen.
(II) Hiermit räume ich exklusiv und ohne zeitliche oder inhaltliche Beschränkung das übertragbare und unwiderrufliche Recht ein, sämtliche von mir/meinem Kind im Rahmen von Trainingsveranstaltungen, Turnierteilnahmen oder Showauftritten angefertigten Bildaufnahmen – auch bei Erkennbarkeit meiner Person/meines Kindes – online und offline, das heißt zu Mitteilungs- oder Werbezwecken im Internet oder in Printmedien (ggf. mit gleichzeitiger Veröffentlichung auf der Internetseite des Pressehauses), zu nutzen.
(III) Der Vertragspartner kann seinen Widerspruch und / oder seinen Widerruf schriftlich an germano´s team – Deine Fitness & Kampfsportschule (Renato Germano) – Hainstraße 129, 09130 Chemnitz einreichen:
– per Telefon: +49 (0) 176 84370092,
– schriftlich: germano´s team – Deine Fitness & Kampfsportschule, Renato Germano, Hainstraße 129, 09130 Chemnitz
– per E-Mail: coach@germanos.team